Was ist Haushaltdirektwerbung?
Unter Haushaltdirektwerbung versteht man Warenproben, Prospekte und Informationsmaterial, die von privaten Verteilunternehmen den Haushalten direkt zugestellt werden. Vor allem Supermärkte und Technikanbieter nutzen Prospekte, um ihre Kunden auf aktuelle Sonderangebote aufmerksam zu machen. Mit moderner EDV kann das Gebiet, in dem die Prospekte verteilt werden sollen, bis ins Detail optimiert werden. Das macht diese Art der Werbung so effektiv.
Auch bei Verbrauchern ist Haushaltdirektwerbung sehr beliebt: 2/3 der Befragten nutzen Prospekte häufig oder gelegentlich. Dies gilt insbesondere für Frauen, die vor dem Einkauf gezielt nach Sonderangeboten suchen und auf diese Weise Geld sparen können.
Bereits 1988 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Einwurf von Handzetteln in Briefkästen grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings muss der Wunsch des Empfängers berücksichtigt werden, wenn durch einen Briefkastenaufkleber ("Bitte keine Werbung") deutlich gemacht wird, dass Haushaltwerbung nicht erwünscht ist.
Beachtet ein Unternehmen den Aufkleber nur in vereinzelten Fällen (sogenannten "Ausreißern") nicht, besteht allerdings kein Unterlassungsanspruch ihm gegenüber, wie der BGH 1992 entschieden hat.
Prospekte, die mit der abonnierten Tageszeitung zugestellt werden, lassen sich nicht durch einen Aufkleber untersagen. Denn es muss dem Verlag überlassen bleiben, welche Form der Werbung er anbietet. Die Abonnenten können die Zeitung nur so empfangen, wie sie vom Verlag angeboten wird.
Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt müssen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf dem Briefkasten abgelehnt werden ("Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen").
Seit Herbst 1998 werden in Deutschland verstärkt teiladressierte Sendungen eingesetzt, d.h. Sendungen, die adressiert sind "An die Bewohner der Musterstraße X". Noch gibt es keine Rechtsprechung zu dieser Frage. Doch die Deutsche Post AG hat ihre Zusteller bereits dahingehend angewiesen, solche Sendungen nicht einzuwerfen, wenn ein Briefkastenaufkleber vorhanden ist. Auch der DDV unterstützt diese Haltung, die sich allgemein durchsetzen wird.